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   BSG, 29.11.2012 - B 14 AS 176/12 B   

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https://dejure.org/2012,40718
BSG, 29.11.2012 - B 14 AS 176/12 B (https://dejure.org/2012,40718)
BSG, Entscheidung vom 29.11.2012 - B 14 AS 176/12 B (https://dejure.org/2012,40718)
BSG, Entscheidung vom 29. November 2012 - B 14 AS 176/12 B (https://dejure.org/2012,40718)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 160 Abs 2 Nr 3 SGG, § 153 Abs 4 S 1 SGG, § 153 Abs 4 S 2 SGG, § 62 SGG, Art 103 Abs 1 GG
    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - Zurückweisung der Berufung durch Beschluss ohne mündliche Verhandlung - Verletzung des Anhörungserfordernisses und rechtlichen Gehörs - fehlender Nachweis des Zugangs des Anhörungsschreibens

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - Zurückweisung der Berufung durch Beschluss ohne mündliche Verhandlung - Verletzung des Anhörungserfordernisses und rechtlichen Gehörs - fehlender Nachweis des Zugangs des Anhörungsschreibens

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - Zurückweisung der Berufung durch Beschluss ohne mündliche Verhandlung - Verletzung des Anhörungserfordernisses und rechtlichen Gehörs - fehlender Nachweis des Zugangs des Anhörungsschreibens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 20.10.2010 - B 13 R 63/10 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus BSG, 29.11.2012 - B 14 AS 176/12 B
    Des Weiteren führt eine Entscheidung durch Beschluss nach § 153 Abs. 4 SGG, wenn dessen Voraussetzungen nicht vorliegen, zu einer unvorschriftsmäßigen Besetzung des LSG nur mit Berufsrichtern und damit zum Vorliegen eines absoluten Revisionsgrundes nach § 202 SGG iVm § 547 Abs. 1 Zivilprozessordnung ( vgl nur BSG vom 2.5.2001 - B 2 U 29/00 R - SozR 3-1500 § 153 Nr. 13; BSG vom 20.10.2010 - B 13 R 63/10 B - SozR 4-1500 § 153 Nr. 11) .

    Bei einer Verletzung des § 153 Abs. 4 SGG sind keine näheren Ausführungen zum Beruhenkönnen der Entscheidung auf diesem Verfahrensmangel erforderlich, weil immer auch ein absoluter Revisionsgrund aufgrund der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des LSG ohne ehrenamtliche Richter gemäß § 202 SGG iVm § 547 Nr. 1 ZPO vorliegt (BSG vom 20.10.2010 - B 13 R 63/10 B - SozR 4-1500 § 153 Nr. 11 RdNr 17) .

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.07.2012 - L 13 AS 71/10
    Auszug aus BSG, 29.11.2012 - B 14 AS 176/12 B
    Auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Kläger wird der Beschluss des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 4. Juli 2012 - L 13 AS 71/10 - aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.

    Das Landessozialgericht (LSG) hat nach Durchführung eines Erörterungstermins die Berufung mit Beschluss vom 4.7.2012 - L 13 AS 71/10 - zurückgewiesen.

  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 29/00 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zurückweisung der Berufung durch Beschluß -

    Auszug aus BSG, 29.11.2012 - B 14 AS 176/12 B
    Des Weiteren führt eine Entscheidung durch Beschluss nach § 153 Abs. 4 SGG, wenn dessen Voraussetzungen nicht vorliegen, zu einer unvorschriftsmäßigen Besetzung des LSG nur mit Berufsrichtern und damit zum Vorliegen eines absoluten Revisionsgrundes nach § 202 SGG iVm § 547 Abs. 1 Zivilprozessordnung ( vgl nur BSG vom 2.5.2001 - B 2 U 29/00 R - SozR 3-1500 § 153 Nr. 13; BSG vom 20.10.2010 - B 13 R 63/10 B - SozR 4-1500 § 153 Nr. 11) .
  • BSG, 21.06.2000 - B 4 RA 71/99 R

    Rechtliches Gehör durch formloses Anhörungsschreiben

    Auszug aus BSG, 29.11.2012 - B 14 AS 176/12 B
    Bei einem Verzicht auf den Nachweis über den Zugang des Anhörungsschreibens und einer fehlenden Erwiderung zu einem Anhörungsschreiben muss sich das LSG vielmehr vor Erlass des beabsichtigten Beschlusses darüber Gewissheit verschaffen, dass allen Beteiligten das Anhörungsschreiben zugegangen ist (vgl BSG vom 21.6.2000 - B 4 RA 71/99 R - SozR 3-1500 § 153 Nr. 11 S 30 = Juris RdNr 20 mwN; BSG vom 17.2.2009 - B 2 U 194/08 B) .
  • BSG, 17.02.2009 - B 2 U 194/08 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Auszug aus BSG, 29.11.2012 - B 14 AS 176/12 B
    Bei einem Verzicht auf den Nachweis über den Zugang des Anhörungsschreibens und einer fehlenden Erwiderung zu einem Anhörungsschreiben muss sich das LSG vielmehr vor Erlass des beabsichtigten Beschlusses darüber Gewissheit verschaffen, dass allen Beteiligten das Anhörungsschreiben zugegangen ist (vgl BSG vom 21.6.2000 - B 4 RA 71/99 R - SozR 3-1500 § 153 Nr. 11 S 30 = Juris RdNr 20 mwN; BSG vom 17.2.2009 - B 2 U 194/08 B) .
  • BSG, 17.11.2015 - B 1 KR 65/15 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Will das LSG den Beteiligten mit formlosen Anhörungsschreiben rechtliches Gehör gewähren, kann es bei fehlender Rückmeldung nicht davon ausgehen, dass alle Verfahrensbeteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten haben; in solchen Fällen hat sich das Gericht vor Erlass einer ohne mündliche Verhandlung ergehenden Endentscheidung Gewissheit darüber zu verschaffen, dass das Anhörungsschreiben allen Beteiligten zugegangen ist (vgl BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 11 LS und S 33; s ferner BSG Beschluss vom 9.4.2003 - B 5 RJ 210/02 B - Juris RdNr 4; BSG Beschluss vom 17.2.2009 - B 2 U 194/08 B - Juris RdNr 6; BSG Beschluss vom 29.11.2012 - B 14 AS 176/12 B - Juris RdNr 5; BSG Beschluss vom 24.10.2013 - B 13 R 253/13 B - Juris RdNr 10).
  • BSG, 07.12.2017 - B 14 AS 195/17 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel - Verletzung rechtlichen Gehörs

    Allein die Versendung einer Terminbestimmung erlaubt nicht regelmäßig den Schluss, dass sie den Beteiligten auch erreicht hat (zur Terminbestimmung vgl nur BSG vom 23.5.2013 - B 4 AS 247/12 B - juris RdNr 6; zur Anhörungsmitteilung nach § 153 Abs. 4 SGG: BSG vom 29.11.2012 - B 14 AS 176/12 B - juris RdNr 5; BSG vom 24.10.2013 - B 13 R 253/13 B - juris RdNr 9; vgl zur fehlgeleiteten Versendung der Ladung zur mündlichen Verhandlung auch BSG vom 23.6.2016 - B 14 AS 25/16 B - juris) .
  • BSG, 23.05.2013 - B 4 AS 247/12 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Wird auf eine förmliche Zustellung mit Nachweis des Erhalts des Zugangs über die Terminmitteilung oder Ladung zu einem Verhandlungstermin verzichtet, muss sich das LSG - je nach den Besonderheiten des Falls - damit befassen, ob dieses Schreiben den Beteiligten auch erreicht hat und sich ggf Gewissheit darüber verschaffen, dass dieses zugegangen ist (vgl zum Anhörungsschreiben nach § 153 Abs. 4 Satz 2 SGG: BSG Beschluss vom 29.11.2012 - B 14 AS 176/12 B, juris RdNr 5 mwN) .
  • BSG, 11.08.2022 - B 8 SO 100/20 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Da der Prozessbevollmächtigte des Klägers lediglich die Akteneinsicht bestätigt hat, jedoch auf das Anhörungsschreiben nicht inhaltlich reagiert hat - was insbesondere nicht aus der Ankündigung einer Berufungsbegründung folgt - hätte sich das LSG vor seiner Entscheidung auf andere Weise - zB durch einen Anruf - Gewissheit darüber verschaffen müssen, dass der Prozessbevollmächtigten Kenntnis von dem Anhörungsschreiben genommen hat (BSG vom 24.10.2013 - B 13 R 253/13 B - RdNr 10; BSG vom 29.11.2012 - B 14 AS 176/12 B - RdNr 5; BVerfG vom 21.3.2006 - 2 BvR 1104/05 - NJW 2006, 2248 f; BSG vom 9.4.2003 - B 5 RJ 210/02 B - RdNr 4; BSG vom 21.6.2000 - B 4 RA 71/99 R - SozR 3-1500 § 153 Nr. 11) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.04.2013 - L 13 AS 8/13
    Ein Beschluss des Senats vom 4. Juli 2012, der in Anwendung des § 153 Abs. 4 Satz 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) ergangen ist (L 13 AS 71/10), ist auf Nichtzulassungsbeschwerde der Kläger mit Beschluss des BSG vom 29. November 2012 (B 14 AS 176/12 B) aufgehoben worden, da ein Nachweis über den Zugang des Anhörungsschreibens vom 16. April 2012 bei der Prozessbevollmächtigten der Kläger nicht zu führen war; der Rechtsstreit ist an den Senat zurückverwiesen worden.
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